Sofortige Hinweisgeber-Compliance für europäische Unternehmen. DSGVO-konformes und anonymes Meldeportal.
Die Kennzahlen, die wirklich zeigen, ob Ihr Hinweisgebersystem funktioniert — Nutzungsrate, fristgerechte Bearbeitung, Abschlussquote und Retaliations-Tracking — und wie oft man sie an die Geschäftsführung berichten sollte.
Eine praxisnahe Übersicht, wer nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 gesetzlich zur Einrichtung eines internen Meldekanals verpflichtet ist – der Schwellenwert von 50 Beschäftigten, Pflichten für den öffentlichen Sektor, regulierte Branchen und die Ausnahme für gemeinsam genutzte Meldekanäle in Unternehmensgruppen.
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Meldungen — der praktische Aufbewahrungskalender nach Fallausgang, was beim Fristablauf zu löschen ist, und die Fehler, die eine Prüfung gefährden.
Warum die meisten Meldekanäle auch nach dem Start leer bleiben — und die konkreten Führungsgewohnheiten, Nachverfolgungsroutinen und Kennzahlen, die aus einer Compliance-Pflicht einen Arbeitsplatz machen, an dem Menschen wirklich das Wort ergreifen.
Für fast jeden Hinweisgeberkanal ist nach Artikel 35 DSGVO eine DSFA erforderlich. Die 7 Schritte, häufige Fehler und wann eine Wiederholung nötig ist – eine praktische Checkliste für Compliance-Teams.
Die DSGVO verbietet keine Untersuchung einer Meldung — sie regelt das Wie. Rechtsgrundlage, Betroffenenrechte des Beschuldigten vs. Vertraulichkeit, Aufbewahrung und wann eine DSFA nötig ist.
Die EU-Richtlinie setzt einen gemeinsamen Mindeststandard, aber das deutsche HinSchG, die französische Loi Waserman, das spanische Ley 2/2023 und das portugiesische Lei 93/2021 unterscheiden sich deutlich bei Fristen, Schwellenwerten und Bußgeldern. Ein direkter Vergleich für länderübergreifend tätige Compliance-Teams.
Ein praktischer Überblick über die Richtlinie (EU) 2019/1937: wer betroffen ist, die gesetzlichen Fristen von 7 Tagen und 3 Monaten, die Anforderungen an anonyme Meldekanäle und die Sanktionen bei Verstößen.