Erfüllen Sie rechtliche Anforderungen in unter 2 Minuten. Ein sicheres, anonymes und DSGVO-konformes Portal für den Self-Service-Checkout. Keine Verkaufsgespräche, keine versteckten Gebühren.
Von Grund auf so konzipiert, dass es die strengen europäischen Datenschutzstandards übertrifft und dennoch für jeden Mitarbeiter intuitiv bleibt.
Vollständig konform mit dem Hinweisgeberschutz. Die Daten werden ausschließlich auf europäischen Servern mit automatisierten Aufbewahrungsrichtlinien gehostet.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantiert, dass Berichte und Kommunikation absolut vertraulich bleiben. Nur autorisierte Prüfer besitzen die Schlüssel.
Sichere bidirektionale Kommunikation ohne Identitätsverlust. Wir entfernen Metadaten, IPs und alle identifizierenden Spuren, bevor ein Bericht gespeichert wird.
Kein IT-Team, keine Integrationen, kein Implementierungsprojekt. Nur ein funktionierender Meldekanal.
Melden Sie sich an und wählen Sie den Tarif, der zur Größe Ihres Unternehmens passt – in weniger als einer Minute, ohne Kreditkarte.
Wählen Sie Ihre Subdomain, aktivieren Sie die benötigten Sprachen und passen Sie die Kategorien an – alles in einer geführten Einrichtung.
Teilen Sie den Link mit Ihrem Team. Hinweise treffen anonym und verschlüsselt ein und werden automatisch anhand der gesetzlichen Fristen nachverfolgt.
Wählen Sie den Tarif, der zu Ihrer Struktur passt. Alle Tarife erfüllen die strengen Standards zum Hinweisgeberschutz.
Unternehmen bis zu 49 Mitarbeiter
Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder globale Tochtergesellschaften
Alles, was Sie vor dem Start wissen müssen.
Ja. Vaelo wurde speziell entwickelt, um die vollständigen Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1937 (Hinweisgeberschutzrichtlinie) und aller nationalen Umsetzungen zu erfüllen, einschließlich des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Ihr Meldekanal ist vom ersten Tag an betriebsbereit und rechtlich konform.
Unter 2 Minuten. Nach der Anmeldung wählen Sie Ihre Subdomain, aktivieren die unterstützten Sprachen, und Ihr sicheres, anonymes Meldeportal ist sofort live. Kein IT-Team, keine Integrationen, keine Komplexität.
Absolut. Vaelo entfernt alle Metadaten, IP-Adressen und Geräte-Fingerprints, bevor ein Hinweis gespeichert wird. Hinweisgeber erhalten einen einzigartigen anonymen Code, um ihren Fall zu verfolgen. Selbst die Systeme von Vaelo können einen Hinweis nicht seinem Urheber zuordnen, es sei denn, der Hinweisgeber entscheidet sich zur Selbstidentifikation.
Unternehmen in der EU mit 50 oder mehr Beschäftigten, die keinen internen Meldekanal einrichten, setzen sich regulatorischen Sanktionen, Bußgeldern und Reputationsschäden aus. Bei Verstößen gegen das HinSchG können erhebliche Bußgelder verhängt werden.
Ja. Unser Growth-Tarif wurde speziell für Organisationen mit 50–249 Beschäftigten konzipiert – die Schwelle, ab der die EU-Richtlinie 2019/1937 seit Dezember 2023 verpflichtend gilt. Die Einrichtung ist unkompliziert, selbstverwaltend und erschwinglich für KMU ohne Rechts- oder Compliance-Teams.
Vaelo unterstützt alle 24 offiziellen EU-Amtssprachen: Englisch, Portugiesisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch, Bulgarisch, Kroatisch, Griechisch, Ungarisch, Slowakisch, Slowenisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Irisch (Gaeilge) und Maltesisch. Jede Sprache verwendet rechtlich präzise Terminologie.
Ja. Es gibt keine Langzeitverträge oder Kündigungsgebühren. Sie können Ihren Tarif jederzeit über das Abrechnungsportal kündigen. Monatliche Abonnenten behalten den Zugang bis zum Ende ihres Abrechnungszeitraums. Jahresabonnenten sind für den verbleibenden bezahlten Zeitraum abgedeckt.
Starten Sie noch heute Ihre 7-tägige kostenlose Testversion. Richten Sie Ihr sicheres Hinweisgeberportal sofort ein. Keine Kreditkarte erforderlich.
Praxisnahe Leitfäden zum Hinweisgeberschutz, zur DSGVO und zum Betrieb eines Meldekanals – verfasst vom Team hinter Vaelo.
Die Kennzahlen, die wirklich zeigen, ob Ihr Hinweisgebersystem funktioniert — Nutzungsrate, fristgerechte Bearbeitung, Abschlussquote und Retaliations-Tracking — und wie oft man sie an die Geschäftsführung berichten sollte.
Eine praxisnahe Übersicht, wer nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 gesetzlich zur Einrichtung eines internen Meldekanals verpflichtet ist – der Schwellenwert von 50 Beschäftigten, Pflichten für den öffentlichen Sektor, regulierte Branchen und die Ausnahme für gemeinsam genutzte Meldekanäle in Unternehmensgruppen.
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Meldungen — der praktische Aufbewahrungskalender nach Fallausgang, was beim Fristablauf zu löschen ist, und die Fehler, die eine Prüfung gefährden.